Tages-Information

Montag, 15. Juli 2024

18-Loch MeisterschaftsplatzStart an TEE 10
Gästegruppe von 12:00 bis 13:00 Uhr
9-Loch Platz
offen auf Sommergrüns

Carts erlaubt
E-Trolley / Zieh-Trolley - erlaubt
E-Carts erlaubt
Driving Range





Übungsgelände
ab sofort kann die Driving Range -mit Einschränkungen- wieder genutzt werden Aus Sicherheitsgründen darf nur von den durch eine Schnur/Kette und Abschlagsmarkierungen gekennzeichneten Flächen gespielt werden. Damit das Ballfangnetz nicht überspielt wird, ist das Spielen von den Matten und das Schlagen von Wedges bis Eisen 9 verboten.
offen
ClubsekretariatMo - So von 09:00 - 16:00 Uhr geöffnet.
Platzpflegekeine
Clubgastronomie
LimesEck
Frau Suzana Christian
Öffnungszeiten:
Dienstag von 14:00 bis 22:00 Uhr
Mittwoch bis Sonntag von 11:00 bis 22:00 Uhr
Montag: Ruhetag
Küche geöffnet bis 21:00 Uhr
Reservierung: Tel. 0176-64231836
Aktuelles

Mitglieder Information vom 15. April 2020 und DGV Information vom 16. April 2020

Liebe Mitglieder,
wir hoffen es geht Ihnen gut und Sie konnten über die Ostertage wieder etwas Kraft und Zuversicht schöpfen.
Seit der bundesweiten Sperrung aller Golfanlagen sind mittlerweile vier Wochen vergangen und es fällt immer noch schwer, unseren Platz bei so schönem Wetter menschenleer zu sehen. Sicher ist es auch Ihnen sehr schwer gefallen, auf die Ausübung unseres einzigartigen Sports verzichten zu müssen.
Wir möchten deshalb die Gelegenheit nutzen um Ihnen ganz herzlich „Danke“ zu sagen. Vielen Dank für die Disziplin, das Verantwortungsbewusstsein und die Solidarität, mit der Sie die Maßnahmen während dieser Zeit mitgetragen haben. Sie haben sich dabei vorbildlich und im besten Sinne entsprechend der Werte des Golfsports verhalten.
Die Schließung der Golfanlagen wird definitiv bis 19.04., aber sehr wahrscheinlich noch darüber hinaus, andauern.
Aus gegebenem Anlass weißen wir darauf hin, dass eine Lockerung dieser Maßnahme weder in der Entscheidungsgewalt des Clubs, noch bei den Landesverbänden bzw. dem Deutschen Golf Verband liegt. Sie kann in unserem Fall einzig und allein von der Regierung des Landes Baden-Württemberg verfügt werden.
Mitte März mussten die Bundes- und die Länderregierungen unter großem Druck, über allgemeingültige Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus entscheiden. Dabei war es nicht möglich jede Maßnahme einzeln zu bewerten und im Rückblick kann gesagt werden, dass verantwortungsbewusst, besonnen und der Situation angemessen gehandelt wurde.
Der Deutsche Golf Verband, wie auch die Landesgolfverbände haben diese Maßnahmen uneingeschränkt mitgetragen und alle Golfspieler zur Solidarität aufgerufen.
Die Verbände haben sich in dieser Ausnahmesituation ebenfalls sehr besonnen gezeigt und sind nicht mit der Forderung nach einer Ausnahmeregelung für den Golfsport nach vorne geprescht. Nachdem einige Zeit vergangen ist und aktuell über eine Lockerung der Maßnahmen nachgedacht wird, haben sich DGV und BWGV vor Ostern mit der vorsichtigen Bitte um eine differenziertere Bewertung des „Individualsports auf Sportstätten im Freien“, an diverse politische Entscheidungsträger gewandt. Dabei kann das Infektionsrisiko bei Ausübung des Golfsports, mit geringem Aufwand auf ein Minimum beschränkt werden.
Für das Golfspiel während der Corona-Pandemie könnten nach Empfehlung des DGV unter anderem folgende Infektionsschutzmaßnahmen eingeführt werden:
-Ausübung nur in Kleinstgruppen von max. zwei Personen,
-strikte Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen,
-Information Betroffener über notwendig einzuhaltende Verhaltensregeln,
-hohes Maß an Kontrolle zur Einhaltung aufgestellter Regeln
-keine Turniere oder Gruppenveranstaltungen
-Umkleiden und sonstige Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen
Alle die sich intensiver mit dem Thema beschäftigen möchten, finden im Anhang diverse Veröffentlichungen der Golfverbände.

Wie aus einem gestrigen Online-Bericht des Magazins „GOLFTIME“ hervorgeht, „gab es zur Initiative des DGV bereits erste, hoffnungsvoll stimmende Rückmeldungen. Konkrete Informationen oder Prognosen blieben jedoch aus.“
Im Klartext kann zum jetzigen Zeitpunkt keine seriöse Aussage zu einem Termin für die Öffnung der Golfanlagen getroffen werden.
Solange eine Überlastung der Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen und ein Mangel an Intensivpflegeplätzen mit Beatmungsgeräten als mögliches Szenario ins Kalkül gezogen werden muss, sollten wir noch etwas Geduld aufbringen und damit leben, dass die Öffnung der Golfanlagen nicht an erster Stelle der Agenda stehen wird.
Dennoch dürfen wir in absehbarer Zeit (vielleicht Anfang / Mitte Mai), auf eine Öffnung der Golfanlagen hoffen. Sollte dies der Fall sein, kann es sinnvoll und erforderlich sein, zumindest an Wochenenden und Feiertagen, Abschlagzeiten einzuführen. Wir werden Sie dazu rechtzeitig informieren.

Zur Situation auf der Golfanlage in Glashofen-Neusaß:

Um dem reduzierten Arbeitsanfall Rechnung zu tragen und zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Platzsperrung  (Reduzierung der Kosten, teilweise Kompensation der Einbußen bei den laufenden Einnahmen), haben wir bei der Agentur für Arbeit, zum 01.04.2020 für alle Mitarbeiter unserer Clubs Kurzarbeit angezeigt.
Mit den Mitarbeitern der Platzpflege wurde in enger Abstimmung mit Head-Greenkeeper Mihkel Jalakas, eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 Stunden -um 50%- auf 20 Wochenstunden vereinbart. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Mitarbeiter der Platzpflege seine Tätigkeit zum 01.04. auf eigenen Wunsch beendet hat.
Trotz der Arbeitszeitreduzierung sollen alle notwendigen Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, damit der Platz in einem ordentlichen Zustand gehalten und bei Bedarf -nach kurzer Vorlaufzeit- wieder in einen guten bis sehr guten Zustand versetzt werden kann.
Insgesamt haben der Platz und besonders die Grüns, den Winter gut überstanden. In der Woche vor Ostern wurden alle Grüns aerifiziert und gesandet und wir dürfen uns auf ausgezeichnete Bedingungen freuen, wenn der Platz wieder bespielt werden kann.
Mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle wurde eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 Stunden -um 70%- auf 12 Wochenstunden vereinbart. Damit kann ein Grundbetrieb sichergestellt werden. Die Arbeitszeiten können in beiden Bereichen kurzfristig wieder auf den vollen Umfang ausgeweitet werden. Wir danken allen Mitarbeitern für ihr Verständnis und für ihren Beitrag zu einem weiterhin erfolgreichen Fortbestehen des Clubs.
Nicht zuletzt möchten auch wir uns bei allen jenen bedanken, die in diesen Tagen teilweise über die Belastungsgrenze hinausgehen, um unser Gesundheits- und Pflegesystem am Laufen zu halten und die öffentliche Ordnung sowie die Grundversorgung zu gewährleisten.
Wie gesagt, scheint die Wiederaufnahme eines eingeschränkten Spielbetriebes absehbar. Mit Ihnen hoffen wir, dass dieser Zeitpunkt bald kommt.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit.

DGV – 20-04-16 – Bulletin Nr. 15 vom 16. April

DGV – 20-04-16 – Pressemitteilung – Unverstaendnis ueber Regierungsentscheidung

Herzlichst

Ihr GCGN & NGC Team

Teile diesen Beitrag
Tags:


Online-Bedarfscheck


Dies schließt sich in 20Sekunden